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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bürgerhauses Kalk

I. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Bürgerhaus Kalk und seinen Besucherinnen und Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses Kalk.

II. Eintrittspreise / Kartenverkauf

1. Veröffentlichung

Das Bürgerhaus Kalk gibt die Öffnungszeiten seiner Kassen, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise in seinen Publikationen (z.B. Programmheft, Internet) bekannt. Für Veröffentlichungen in der Presse übernimmt das Bürgerhaus Kalk keine Gewähr.

2. Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

3. Gebühren

Die Eintrittspreise können Gebühren wie z.B. Systemgebühren enthalten.

4. Reservierung

Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten bis maximal 30 Minuten vor Einlass. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf. Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden.

Ausgenommen davon sind Veranstaltungen speziell für Gruppen z.B. Kitas, Schulklassen. Hier gilt:
Bis zu sechs Werktagen vor der Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei.
Ab dem fünften Tag wird der gesamte Eintrittspreis in Rechnung gestellt.

6. Sitzplatz

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte hat der Besucher/die Besucherin Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher/der Besucherin einen adäquaten Ersatzplatz zu.
Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl sucht sich jeder Besucher/jede Besucherin ihren Sitzplatz selbst aus.

III. Erstattung des Eintrittskartenpreises / Verlust der Eintrittskarte

1. Ausschluss

Das Bürgerhaus Kalk nimmt verkaufte Eintrittskarten weder zurück noch tauscht es diese um. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei:

a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten,
b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

2. Programmänderung / Abbruch / Frist

Muss das Bürgerhaus Kalk eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht.

Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber dem Bürgerhaus Kalk durch Vorlage der Eintrittskarten geltend gemacht wird.

IV. Einlass

1. Berechtigung

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten des Bürgerhauses Kalk, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner des Bürgerhauses Kalk.

2. Ermäßigungsberechtigungen

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass zur Vorstellung vorzulegen.

3. Zuspätkommende

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher/Besucherinnen nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Zuschauerraum eingelassen werden.

5. Garderobe

Das Bürgerhaus Kalk behält sich vor, keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen.

6. Mitbringen von Speisen und/oder Getränken

Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.  Ausnahmen bedürfen der vorherigen Absprache mit der Bürgerhausleitung.

V. Fundsachen

1. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Bürgerhauses Kalk gefunden werden, sind bitte beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben.

2. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VI. Bild- und / oder Tonaufzeichnungen

1. Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild- (Film oder Video) und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher/Besucherinnen untersagt.

Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen.

2. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.

VII. Rauchverbot

Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumlichkeiten, Fluren und Treppenhäusern! Rauchen ist nur außerhalb des Bürgerhauses zulässig.

VIII. Barrierefreiheit

Rollstuhlfahrer/innen und gehbehinderte Personen gelangen ebenerdig über den Hof- oder Caféeingang ins Haus. Die einzelnen Gruppen- und Veranstaltungsräume sind über einen, vom Bürgersteig aus, befahrbaren Aufzug zu erreichen.Eine Behindertentoilette steht im Erdgeschoss zur Verfügung.

IX. Datenschutz

Nach den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes weist das Bürgerhaus Kalk darauf hin, dass es im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden/Kundinnen speichert und verarbeitet.

X. TV- Aufzeichnungen

Die Besucher/Besucherinnen erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden.

XI. Hausrecht

1. Das Bürgerhaus Kalk übt in seinen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

2. Das Betreten der Bühnen- und Technikbereiche sowie der Künstlergarderobe ist grundsätzlich nicht gestattet.

3. Mobilfunkgeräte und Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden.

4. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bürgerhaus Kalk durch Besucher/Besucherinnen oder andere Dritte ist untersagt.

5. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher/Besucherinnen die Veranstaltungsstätte sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bürgerhaus Kalk oder anderen von den Bürgerhaus Kalk Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.

XII. Haftung

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften das Bürgerhaus Kalk, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

Köln, Mai 2007